{"id":2139,"date":"2016-09-14T17:52:55","date_gmt":"2016-09-14T15:52:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.mozilla.org\/press-de\/?p=2139"},"modified":"2016-09-14T17:52:55","modified_gmt":"2016-09-14T15:52:55","slug":"der-reformentwurf-der-eu-kommission-zum-urheberrecht-greift-zu-kurz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.mozilla.org\/press-de\/2016\/09\/14\/der-reformentwurf-der-eu-kommission-zum-urheberrecht-greift-zu-kurz\/","title":{"rendered":"Der Reformentwurf der EU-Kommission zum Urheberrecht greift zu kurz"},"content":{"rendered":"<p><em>Der Richtlinienentwurf, der heute ver\u00f6ffentlicht wurde, verfehlt voll und ganz das Ziel einer modernen Reform, die Kreativit\u00e4t und Innovation im Binnenmarkt erlaubt.<\/em><\/p>\n<p>Von Denelle Dixon-Thayer<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat heute ihren <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/regdoc\/rep\/1\/2016\/EN\/1-2016-593-EN-F1-1.PDF\">Vorschlag<\/a> f\u00fcr eine reformierte Grundlage zum Urheberrecht vorgelegt. Was Br\u00fcssel dabei liefert, ist allerdings entmutigend. Der Vorschlag ist eher ein R\u00fcckschritt als die Reform, die wir brauchen, um die europ\u00e4ischen Unternehmen und Internetnutzer zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Bis heute haben mehr als 30.000 Menschen <a href=\"https:\/\/www.changecopyright.org\/\">unsere Petition unterzeichnet<\/a> und die Kommission auf diesem Weg aufgefordert, ein aktualisiertes Urheberrecht f\u00fcr das 21. Jahrhundert zu schaffen. Der Vorschlag der Kommission muss erheblich verbessert werden. Wir fordern die EU-Institutionen daher gemeinsam auf, die im aktuellen Entwurf vorliegenden M\u00e4ngel im Rahmen des weiteren politischen Prozesses zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong>Der Entwurf bringt das Urheberrecht nicht in Einklang mit dem 21. Jahrhundert<\/strong><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst finden sich in dem Vorschlag nur wenige Ans\u00e4tze f\u00fcr dringend ben\u00f6tigte Ausnahmen, die im Urheberrecht verankert werden sollten. Darunter sind einige wenige Sonderf\u00e4lle im Hinblick auf Bildung oder die Bewahrung von Kulturgut. Au\u00dferdem wird eine neue Ausnahme f\u00fcr Text- und Datengewinnung (<em>text and data mining<\/em> \u2013 TDM) vorgestellt, die die Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Forschungsarbeit in der EU vorantreiben k\u00f6nnte, jedoch auf \u00f6ffentliche Forschungsinstitute beschr\u00e4nkt ist. Indem der R\u00fcckgriff auf diese Ausnahme begrenzt bleibt (Artikel 3), k\u00f6nnte TDM letztlich eher daran gehindert als dabei unterst\u00fctzt werden, Forschungsergebnisse und Innnovationen EU-weit in unterschiedlichen Branchen hervorzubringen.<\/p>\n<p>Diese Ausnahmen reichen bei weitem nicht aus. Es gibt beispielsweise keine Sonderregelungen f\u00fcr Panoramen, Parodien oder Neuzusammenstellungen. Wir finden es au\u00dferdem bedauerlich, dass Regelungen, die das Urheberrechtssystem um dringend ben\u00f6tigte Flexibilit\u00e4t erg\u00e4nzen w\u00fcrden, nicht integriert wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Ausnahme f\u00fcr von Nutzern geschaffene Inhalte (<em>UGC exception<\/em>) oder eine Klausel, wie etwa eine offene Norm, Kulanz- oder \u201eFair Use\u201c-Regel. Ohne starke, klar definierte Ausnahmef\u00e4lle und Bestimmungen, die f\u00fcr mehr Flexibilit\u00e4t und Zukunftsf\u00e4higkeit sorgen, wird das Urheberrecht auch weiterhin den Fortschritt und die Erprobung von Neuem behindern.<\/p>\n<p><strong>An einer \u201eLink-Steuer\u201c auf EU-Ebene festzuhalten, schw\u00e4cht den Wettbewerb und den Zugang zu Informationen<\/strong><\/p>\n<p>Der Entwurf fordert die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes, auch \u201eLink-Steuer\u201c genannt. Dies w\u00fcrde den Online-Presseverlegern das ausschlie\u00dfliche Recht einr\u00e4umen, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Presseerzeugnisse sind in diesem Zusammenhang alle Werke die durch einen Leistungsanbieter redaktionell in Medien ver\u00f6ffentlicht werden und dem Zweck dienen, Informationen zu Neuigkeiten oder anderen Themen anzubieten. Die entsprechenden Inhalte st\u00fcnden f\u00fcr 20 Jahre ab Ver\u00f6ffentlichung unter Urheberrecht, was in der Online-Welt einer Ewigkeit gleichkommt. Mit der Einf\u00fchrung eines neuen, exklusiven Nutzungsrechts w\u00fcrden der freie Wissensfluss eingeschr\u00e4nkt, Wettbewerb regelrecht gel\u00e4hmt und insbesondere Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen massiv behindert werden. Es k\u00f6nnte beispielsweise zur Folge haben, dass Blogger, die auf andere Webseiten verlinken, neue, v\u00f6llig unn\u00f6tige Geb\u00fchren bezahlen m\u00fcssten, um Traffic auf diese Seiten zu leiten \u2013 eine Praxis, von der eigentlich beide Seiten profitieren.<\/p>\n<p>Das Leistungsschutzrecht ist bereits in Deutschland und Spanien gescheitert. Daher ist die Einf\u00fchrung eines solch umfangreichen Exklusivrechtes auf EU-Ebene r\u00e4tselhaft.<\/p>\n<p><strong>Der Entwurf schafft Einstiegsh\u00fcrden f\u00fcr Start-ups, Entwickler und alle, die etwas Neues schaffen<\/strong><\/p>\n<p>Zu guter Letzt fordert der Entwurf eine verst\u00e4rkte Haftung sogenannter \u201eInternet-Vermittler\u201c. Dabei handelt es sich um Streaming-Angebote wie YouTube, Spotify und Vimeo, oder andere Internetdienstanbieter, die der \u00d6ffentlichkeit Zugang zu einer gro\u00dfen Anzahl von Werken oder anderen, durch ihre Nutzer hochgeladenen Inhalten bieten. Diese Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, mit den Rechteinhabern Vereinbarungen \u00fcber die Verwendung und den Schutz ihrer Werke zu schlie\u00dfen. Hierbei w\u00e4re der Einsatz von Technologien notwendig, die Inhalte effektiv erkennen k\u00f6nnen. Das wiederum schlie\u00dft ein \u00a0universelles Monitoring und strenge Filter-Techniken ein, die urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte identifizieren und entfernen. Aus rein technischer Sicht w\u00e4re dies m\u00f6glicherweise gar nicht zu leisten; zugleich w\u00fcrde allein der Zwang zu derartigen Bem\u00fchungen die Grundlage vieler Online-Aktivit\u00e4ten, wie z.B. nutzergenerierter Inhalte, in der EU nachhaltig st\u00f6ren. Nur die gr\u00f6\u00dften Unternehmen k\u00f6nnten sich \u00fcberhaupt die komplexe Software leisten, die erforderlich w\u00e4re, um die Auflagen zu erf\u00fcllen. Dies w\u00fcrde wiederum die Macht gro\u00dfer Plattformen weiter zementieren \u2013 und zwar zu Lasten von Start-ups in der EU und einer freien Meinungs\u00e4u\u00dferung im Web.<\/p>\n<p>All diese Vorschl\u00e4ge w\u00fcrden \u2013 wenn sie so wie vorgestellt \u00fcbernommen w\u00fcrden \u2013 Start-ups in der EU einen Schlag versetzen, ebenso wie unabh\u00e4ngigen Entwicklern, Gestaltern, K\u00fcnstlern und dem gesamten offenen Web als Treiber \u00f6konomischen Wachstums und Innovation. Das Parlament hat seine Arbeit nat\u00fcrlich ganz auf seine eigenen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten. Wir m\u00f6chten an dieser Stelle noch einmal auf den Aufruf von insgesamt 24 Organisationen in Form eines <a href=\"http:\/\/edima-eu.org\/pdfs\/latest_news\/high%20level%20joint%20letter%20copyright%20FINAL%20with%20logos%20EC.pdf\">gemeinsamen Briefs<\/a> verweisen, in dem sich ein Gro\u00dfteil der genannten Vorbehalte wiederfindet und der die Europ\u00e4ische Kommission dazu auffordert, die Ergebnisse der <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/digital-single-market\/en\/news\/commission-seeks-views-neighbouring-rights-and-panorama-exception-eu-copyright\">\u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung<\/a> zu verwandten Schutzrechten und einer Ausnahme f\u00fcr Panoramen zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Wir freuen uns auf die Arbeit an einer Urheberrechtsreform, die das breite Spektrum derer ber\u00fccksichtigt, die die Gesetzeslage betrifft. Und wir werden uns auch weiterhin f\u00fcr eine EU-Urheberrechtsreform einsetzen, die Innovationsprozesse beschleunigt und Kreativit\u00e4t im digitalen Binnenmarkt f\u00f6rdert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Richtlinienentwurf, der heute ver\u00f6ffentlicht wurde, verfehlt voll und ganz das Ziel einer modernen Reform, die Kreativit\u00e4t und Innovation im Binnenmarkt erlaubt. 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