Teil 2: »Wenn wir das wüßten, Genossen, wären wir über alles hinaus«

In der DDR hatte es 1981 ebenfalls eine Volkszählung gegeben – ohne dass freilich protestiert worden wäre. Die ostdeutsche Bevölkerung ging ohnehin davon aus, dass der Staat umfassend über sie informiert war, denn es war in der Bevölkerung natürlich bekannt, dass das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Akten über abweichendes Verhalten führte. Auch hier spielte eine große Rolle, dass die DDR ebenso wie die Bundesrepublik seit Ende der 1960er Jahr in der Lage war, einzelne Datensätze mit anderen abzugleichen.

Zu den Unternehmen, die den Schutz der Privatsphäre auch in der DDR zu einer Frage des Computers in der Gesellschaft machten, gehörte das Kombinat Robotron, das in den achtziger Jahren mit 70.000 Beschäftigten so viele Mitarbeitern hatte wie Google heute und mit Abstand das größte Unternehmen der DDR war. Die Technik für den Computerbau hatte die DDR von Unternehmen in Frankreich, den USA und in Westdeutschland gekauft, kopiert und geklaut.

VEB Robotron. Foto: Creative Commons

Das Raster der Überwachung und die Detailtiefe der Akten genossen in der Bevölkerung und im Ausland einen mythischen Ruf, was daran lag, dass dem Geheimdienst im Westen einige spektakuläre Spionage-Coups und Anschläge gelangen, allen voran der Sturz des westdeutschen Bundeskanzlers Willy Brandt.

Das MfS war aber im Gegensatz zu den meisten westlichen Geheimdiensten auch für die Abwehr innerer Feinde verantwortlich und legte für 25 Prozent der eigenen Bevölkerung eine Akte an. Am Ende der DDR kamen 200 Regal-Kilometer zusammen, was im Vergleich zu der Datenmenge heutiger Geheimdienste allerdings wie ein Tropfen im See erscheint.

Von der im Schnitt lausigen Qualität der Aufzeichnung konnten sich die Betroffenen erst nach 1990 ein Bild machen. Die Überwachung war eine unfassbare Vergeudung von Ressourcen. Agenten verfolgten harmlose Schüler, notierten, wann die “Zielperson” abends das Licht ausschaltete, warteten die ganze Nacht im Auto vor dem Haus und notierten am Morgen, wann das Licht wieder angeschaltet wurde.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Dienst, der sein Ansehen und sein Selbstverständnis aus der Größe einer potenziellen Bedrohung bezieht, diese immer größer erscheinen lässt, am Ende an der eigenen Arbeit verrückt wird und überdreht. Refugien und Rückzugsorte zu dulden, in denen Menschen machen konnten, was sie wollten, fiel dem Dienst immer schwerer. Erich Mielke, von 1957 bis 1989 Chef des MfS, bereitete eine unkontrollierte Privatsphäre geradezu körperliche Schmerzen. “Wer ist wer?” philosophierte er vor seinen Beamten, “wenn wir das wüssten, Genossen, dann wären wir über alles hinaus.”

Kann man Privatsphäre kontrollieren?

Zwar gelang es dem MfS ebenso wie der westdeutschen Bundespolizei, aus der Banalität seiner Spitzelberichte Metadaten zu konstruieren und soziale Netzwerke von überwachten Personen zu identifizieren. Gefährlich war die Staatssicherheit aber weniger aufgrund ihrer Daten, sondern wegen ihrer hohen kriminellen Energie und des gesellschaftlichen Schadens, den sie mit der Zerstörung der Privatsphäre in der DDR verursachte.

Metadaten des MfS um das Jahr 1980 zu einer Zielperson und ihrem sozialem Umfeld. Foto: BStU

Das MfS machte in der DDR genau das, was das westdeutsche Verfassungsgericht mit seinem Volkszählungsurteil (siehe Teil 1) nur als Szenario an die Wand gemalt hatte: Der Staat gab seinen Bürgern das Gefühl, dass sie ständig beobachtet und bewertet wurden. Er belohnte also ein stromlinienförmiges Verhalten und angepasste Lebensläufe und schaufelte sich damit sein eigenes Grab.

Das grauenhaft falsche politische Experiment mit 17 Millionen Einwohnern musste ganz zwangsläufig scheitern, denn das System beruhte auf zwei groben Fehleinschätzungen des Sicherheitsapparates: Dieser glaubte erstens, die Wechselbeziehung zwischen Privatsphäre und Gesellschaftsform kontrollieren zu können und zweitens ignorierte er, dass Privatsphäre der alles entscheidende Treiber für gesellschaftlichen Fortschritt und Innovation ist.

Es gibt nämlich gar nicht wenige Menschen, für die Privatsphäre existenziell ist und die ihre Privatsphäre erbittert verteidigen. Je mehr der Staat versucht, in diese Sphäre einzudringen, desto größer wird ihr Widerstand. Den Bürgerrechtler Jürgen Fuchs etwa hat das MfS trotz brllianter Studienleistungen zwangexmatrikuliert, bedroht, gefoltert, gefährlicher Strahlung ausgesetzt (Fuchs starb mit nur 48 Jahren an Krebs) und schließlich in die Bundesrepublik abgeschoben. 1986 verübte das MfS vor seinem Haus in West-Berlin ein Bombenattentat, weil Fuchs einfach nicht aufhören wollte, die DDR zu kritisieren.

Der Physiker Werner Hartmann war einer der bedeutendsten und innovativsten deutschen Forscher der Nachkriegszeit. Er hatte schon 1938 ein 1.000-Zeilen-Fernsehbild vorgestellt, wurde von den Nationalsozialisten zur Waffenentwicklung zwangsversetzt, 1945 von den Sowjets verschleppt und in die Kriegsforschung der Gegenseite gezwungen. 1955 durfte er in die DDR zurückkehren, gründete 1961 die Arbeitsstelle für Molekularelektronik und schloss die DDR damit kurzzeitig an die westliche Computertechnologie an.

Werner Hartmann 1964. source: Creative Commons

Es gelang ihm allerdings nicht, seine Arbeit politisch abzusichern und naiverweise glaubte er, er könne sich Freiräume durch Leistung erarbeiten. Das war die schlimmste aller Haltungen, die man gegenüber der Staatssicherheit einnehmen konnte und so galt Hartmann bald als jemand, der es wagte, die “physikalischen Grundgesetze über die offizielle politische Linie der Partei zu stellen”.

Die Staatssicherheit schränkte seine Reisefreiheit ein und “zersetzte” seine Ehe. Sie durchschnüffelte zwanzig Jahre lang systematisch sein Privatleben, ohne allerdings einen handfestes Beweis für politisches Renegatentum zu finden. Hartmann war einfach unpolitisch, was im Koordinatensystem des MfS aber nicht vorgesehen war. Als einer seiner engsten Mitarbeiter in den Westen fliehen wollte, schnappte die Falle zu.

Die Staatssicherheit warf Hartmann Mitwisserschaft vor. Der ehemalige Mitarbeiter bekam 15 Jahre Zuchthaus, Hartmann wurde erst beurlaubt und dann von seinem Posten abberufen. Man unterstellte ihm eine “bürgerliche, antikommunistische und antisowjetische Grundhaltung”. Sein Gehalt wurde um 84 Prozent gekürzt, er verlor alle sozialen Bindungen und durfte in der DDR keine Forschungstätigkeit mehr ausüben. Mit einer tiefen Depression, die in der DDR selbstredend nicht behandelt werden konnte, lag er bis zu seinem Tod 1988 auf seinem Bett und starrte an die Decke.

Gibt es Fortschritt ohne Privatsphäre?

Wer ins Visier der Ermittler geriet, hatte im Grunde nur die Wahl, den Kampf bis zum Letzten durchzustehen und unter Preisgabe fast aller sozialen Beziehungen seine Ehre zu retten oder aber wie Hartmann an einer brutalen sozialen Isolation buchstäblich zu Grunde zu gehen. Die DDR zerstörte mit der Privatsphäre die Innovationskraft des Staates, obwohl die DDR viel stärker als westliche Staaten auf Einzelpersönlichkeiten wie Hartmann angewiesen war.

Im kommunistischen Osteuropa konnte Innovation nämlich nur innerhalb staatlicher Institution stattfinden. Ein Start-Up in der privaten Garage wie im Silicon Valley der siebziger Jahre war in der DDR eben nicht denkbar, denn der Staat hätte solche Garagen sofort als unkontrollierbar und subversiv geschlossen und dem Erdboden gleich gemacht.

Die DDR schloss sich mit ihrem Kampf gegen die Privatsphäre vom internationalen Innovationszyklus mehr oder weniger selbst aus. Denn Innovation entsteht aus dem Fluss von Informationen und der entspringt aus Bewegungsfreiheit. Wer überall hingehen darf, kann sich aber auch überall informieren und das konnte sich die DDR nicht erlauben.

Das Ausmaß der Geheimhaltung für alles Mögliche nahm bis zum Zusammenbruch der DDR immer weiter zu – zunächst weil man befürchtete, feindliche Länder würden technische Innovationen kopieren, am Ende aber immer verzweifelter, weil nicht herauskommen durfte, wie weit die DDR in der Entwicklung hinter den westlichen Staaten zurücklag.

Darf der Bürger auch wissen, was der Staat weiß?

Die persönlichen Informationen ihrer Bürger waren in der DDR nicht nur ungeschützt, sondern sollten sogar ausdrücklich gesammelt und ausgewertet werden. Datenschutz in unserem heutigen Sinne gab es nicht. Aber es gab “Datensicherheit” und das wiederum bedeutete, dass der Staat den Besitz von Daten monopolisierte und gegenüber Dritten abschirmte. Mehr noch: Die Neurose der Regierung führte dazu, dass im Grunde nur das MfS uneingeschränkten Zugang zu den Daten der Bevölkerung hatte.

Andere Behörden sollten möglichst wenig Datenbänke miteinander koppeln dürfen, denn in einem Land, in dem die Wohnungsnot das zentrale soziale Problem war, konnte man den Kommunen selbstverständlich nicht erlaubten, die Einwohnerdaten mit denen aus der Wohnungspolitik abzugleichen. Dann wäre beispielsweise aufgefallen, dass es in vielen Wohnungen eine Unterbelegung gab, weil das MfS “konspirative Zimmer” unterhielt.

Dies alles führte dazu, dass die Gefühlslage mit dem Ende der DDR explodierte. Am 15. Januar 1990 stürmten wütende Bürger überall in der DDR die Gebäude der Staatssicherheit und hielten sie besetzt. Die Mitarbeiter des MfS hatten aber vorher schon damit begonnen, sensible Akten zu vernichten. Beides sagt viel aus über das tatsächliche Rechts- und Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung und der rund 90.000 Mitarbeiter des MfS.

DDR-Bürger demonstrieren 1990 für eine Einsicht in ihre Stasiakten. Foto: Creative Commons

Wie groß der Verlust durch die Datenvernichtung am Ende war, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Die erhaltenen Akten kamen aber jetzt in einen neuen kulturellen Kontext und sind ein Lehrbeispiel dafür, wie unangenehm es ist, wenn private, manchmal auch intime Gespräche und Äußerungen an die Öffentlichkeit gelangen. Das prominenteste Beispiel dafür ist der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl.

Dem MfS war es gelungen, Telefonate und Gespräche des Kanzlers abzuhören und auf 19.000 Seiten zu protokollieren. Nachdem Kohl um die Jahrtausendwende von der Existenz der Akten erfahren hatte, klagte er sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin, weil er verhindern wollte, dass Journalisten, Historiker oder Politiker seine Akte lesen. Ironischerweise klagte er gegen ein Gesetz, dass die Bundesregierung unter ihm als Bundeskanzler 1991 eingeführt hatte und er bekam Recht.

Das Gericht stufte seine Persönlichkeitsrechte höher ein als das Interesse der Öffentlichkeit und so blieb Kohl erspart, womit Richard Nixon oder Henry Kissinger nach Veröffentlichung der sogenannten “Nixon-Tapes” leben mussten: die buchstäblich Erniedrigung ihrer Persönlichkeiten auf ein Normalmaß.

Die Sache hatte allerdings einen Haken, denn die Nachricht von der Existenz der Akte platzte mitten in den Prozess um illegale Spenden an die CDU und nicht wenige erwarteten Hinweise aus den Akten. Manche hätten auch gerne gewusst, wofür der Medienmogul Leo Kirch dreimal 600.000 DM an den Bundeskanzler überwiesen hatte. Aber das ist eine andere Geschichte.

Dies war mehr oder weniger das Bewusstsein, mit dem das vereinte Deutschland in das digitale Zeitalter eintrat. Das Erheben und Speichern persönlicher Informationen war genauso wie der Datenschutz vor allem eine staatliche Angelegenheit. Es gab um die Jahrtausendwende kein einziges deutsches Unternehmen, dass über größere Datenbestände als der Staat verfügte, wenn man von der 1995 gegründeten Deutschen Telekom als halbstaatlichem Unternehmen einmal absieht.

Internet-Enthusiasten feierten die aufstrebenden Tech-Unternehmen aus den USA mit Büchern wie “Eliten in einer egalitären Welt” (Malte Herwig), “Die Befreiung der Information” (André Spiegel) oder “Was würde Google tun?” (Jeff Jarvis). Die Auflagen der Tageszeitungen befanden sich auf einem Allzeithoch, mit der Jobbörse Xing (2003) oder den VZ-Netzwerken kamen die erfolgreichsten Sozialen Netzwerke für Deutsche aus dem Inland und konnten leicht nach nationalem Recht reguliert werden.

Nach zwanzigjähriger Beratung hatte sich sogar die Europäische Kommission auf eine gemeinsame Linie mit dem griffigen Titel “Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr” geeinigt. Es schien alles unter Kontrolle, Deutschland und Europa waren auf das Internetzeitalter vorbereitet. Doch dann kaufte Google die Web-Analytics-Firma Urchin Software.

Eine Serie in drei Folgen:

Teil 1: “Man muss sie zwingen, Spuren zu hinterlassen” >>

Teil 3 „Regierungen werden das verlangen“ >>

 

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